Harter Lockdown – Auswirkungen
Neue COVID-19-Notsituationsverordnung: In Bezug auf die Jagdausübung bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Es gibt also weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.
Die Ausübung der Jagd – auch von Bewegungsjagden – ist daher weiterhin grundsätzlich erlaubt.
Empfehlung: Jagd mit mehreren Personen und in Gruppen vermeiden.
Quelle: https://www.noejagdverband.at/covid19/