Harter Lockdown – Auswirkungen

Neue COVID-19-Notsituationsverordnung: In Bezug auf die Jagdausübung bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Es gibt also weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.

Die Ausübung der Jagd – auch von Bewegungsjagden – ist daher weiterhin grundsätzlich erlaubt.

Empfehlung: Jagd mit mehreren Personen und in Gruppen vermeiden.

 

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Quelle: https://www.noejagdverband.at/covid19/

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