Harter Lockdown – Auswirkungen

Neue COVID-19-Notsituationsverordnung: In Bezug auf die Jagdausübung bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Es gibt also weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.

Die Ausübung der Jagd – auch von Bewegungsjagden – ist daher weiterhin grundsätzlich erlaubt.

Empfehlung: Jagd mit mehreren Personen und in Gruppen vermeiden.

 

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Quelle: https://www.noejagdverband.at/covid19/

Künstliche Nachtziel-Hilfen ab sofort erlaubt

Ab 08. Jänner 2020 ist nunmehr die Verwendung von künstlichen Nachtzielhilfen – ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild – erlaubt (siehe dazu auch: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2020/2/20200107).

Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur jenen Jägerinnen und Jägern erlaubt, die zumindest in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte waren oder einen entsprechenden Schulungskurs für die richtige Handhabung dieser Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert haben.

Zudem ist eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten bzw. Jagdleiters analog zu Bestimmung § 31 Z 4 NÖ Jagdverordnung (Verwendung von Kastenfallen) einzuholen. Der Jagderlaubnisschein wurde bereits ergänzt und kann auf unserer Homepage abgerufen werden.

Mit den Nachtzielhilfen dürfen ausschließlich Wildschweine bejagt werden. Der Einsatz ohne die erforderlichen Voraussetzungen sowie bei anderen Wildarten oder Raubzeug wird als Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit gewertet. Bei Zuwiderhandeln droht ein Strafrahmen von mindestens EUR 2.000,- bis EUR 20.000,– und der Entzug der Jagdkarte. Weiterhin bleibt das Verbot des § 95 Abs. 1 Z 1 NÖ JG unverändert aufrecht, wonach die Jagd mit Kriegsmaterial nicht ausgeübt werden darf. Es kann davon ausgegangen werden, dass künstliche Nachtzielhilfen, die bei einem inländischen, befugten Gewerbetreibenden erworben werden können, üblicherweise nicht als Kriegsmaterial anzusehen sind.

Im Seuchenfall dürfen zudem spezielle Fallen, die den Lebendfang von mehreren Wildschweinen gleichzeitig ermöglichen, eingesetzt werden.

 

Weitere Infos:

Künstliche Nachtziel-Hilfen ab sofort erlaubt

 

Quelle: NÖ Jagdverband (https://www.noejagdverband.at/kuenstliche-nachtzielhilfen-ab-sofort-erlaubt/)

Bezirksjägertag 2019

Am 25. Mai 2019 fand der alljährliche Bezirksjägertag zum zweiten Mal im Danubium Tulln statt.

Neben einer großen Anzahl an  Gästen und Vertretern der Behörde konnte auch die Generalsekretärin des NÖ Landesjagdverbandes Frau Mag. Sylvia Scherhaufer als Ehrengast begrüßt werden, die die Gelegenheit wahrnahm und das neue Logo des NÖ LJV vorstellte.

Abgesehen von zahlreichen Ehrungen wurden die Zeugnisse an die frischgebackenen JungjägerInnen verteilt, was ausreichend Anlass dazu gab, diesen Tag in gemütlicher Atmosphäre ausklingen zu lassen.

Revierübergreifende Ansitznacht auf Raubwild

In der Nacht vom 21.12.2018 zwischen 18:00-23:00 Uhr, fand eine Revierübergreifende Ansitznacht auf Raubwild statt.

Organisiert von Manfred DURSTMÜLLER sen. (unterstützt von der Wagramer- Jagdgesellschaft ) nahmen ca. 25 Weidkameraden von folgenden Revieren teil:
Wagram, Feuersbrunn, Gösing, Seebarn, Grafenwörth, Fels und Jettsdorf.
Anschließend wurde die Strecke am Schießgelände des Sportschützenvereins Wagram am Wagram gelegt.
Obmann Dipl.-Ing. (FH) Andreas FISCHER bedankte sich für die zahlreiche Teilnahme.

Einige Mitglieder der Kamptaler Jagdhornbläser haben daraufhin die Strecke von 1 Stk. Schwarzwild, 4 Stk. Rotfuchs und 1 Stk. Steinmarder verblasen.

Weidmannsheil

Michael Schober

NÖ LJV begrüßt die Novellierung des Waffengesetzes

Der Niederösterreichische Landesjagdverband (NÖLJV) begrüßt die bevorstehende Waffengesetznovelle.
Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige und zeitgemäße Jagd geleistet. Der Einsatz von Schalldämpfern sorgt für mehr Sicherheit, und JägerInnen als auch Jagdhunde können zudem vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden.
Auch das Führen von Faustfeuerwaffen zum Zwecke der Nachsuche erhöht die Sicherheit von Jägerinnen und Jägern. LJM DI Josef Pröll appelliert an die politisch Handelnden, dass die Novelle des Waffengesetzes wie geplant bis 1. Jänner 2019 inhaltlich umgesetzt wird.

 

LJM DI Josef Pröll konnte die Anliegen des NÖLJV gegenüber Bundeskanzler Kurz und Innenminister Kickl entsprechend formulieren und begründen. Seitens des NÖ Landesjagdverbandes wurde auch wichtige Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit geleistet. Ausserdem wurde bewiesen (u. a. im Zuge von Gerichtsverfahren), dass die Verwendung von Schalldämpfern dem Wohl der JägerInnen und Jagdhunde dient und die Jagd dadurch noch sicherer wird.

 

„Im Namen des NÖLJV bedanken wir uns bei der Bundesregierung für die Berücksichtigung der Wünsche der Jägerinnen und Jäger, für die Formulierung eines zeitgemäßen Waffengesetzes sowie für die konstruktiven Gespräche und den gemeinsamen Vertrauensaufbau“, so LJM DI Josef Pröll.

Argumentationsgrundlagen für Jäger

Informationsblatt zum besseren Verständnis zwischen Naturnutzern, Hundehaltern und Jäger

Wildkamera – Gesetzliche Grundlagen

 

Bis zur aktuellen neuen DSGVO galt für Wildkameras strenggenommen eine Meldepflicht für den öffentlichen Raum. Meldungen hatten beim Datenschutzregister zu erfolgen und es galt die Verpflichtung zur Information durch Kennzeichnung. Durch die geforderten Hinweistafeln kam es oft zur Zerstörung oder zum Diebstahl der Kameras.

Dieser Umstand hat sich durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung seit dem 25. Mai 2018 geändert. Nun ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten (auch durch Wildkameras) dann rechtmässig und zulässig, wenn „die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen…“.
Laut dem österreichischen Datenschutzanpassungsgesetz § 30 Abs. 3 Z 3 ist eine Bildaufnahme dann zulässig, wenn ein privates Dokumentationsinteresse verfolgt wird, welches nicht auf die identifizierbare Erfassung unbeteiligter Personen oder die gezielte Erfassung von Objekten, die sich zur mittelbaren Identifizierung solcher Personen eignen, gerichtet ist.

 

Demnach können Wildkameras zum Zwecke der Wildbeobachtung durch den Jagdausübungsberechtigten frei verwendet werden, da auf diesem Wege wertvolle Informationen über Art, Zustand und Anzahl des Wildbestandes geliefert werden können.

Aufnahmen, auf denen Personen zu sehen sind, dürfen selbstverständlich nicht weitergegeben werden, es sei denn, es ist z.B. eine strafbare Handlung darauf zu erkennen.

 

Bei der Verwendung von Wildkameras muss allerdings beachtet werden, dass ein Verzeichnis zu führen ist, welches folgende Daten enthalten muss:

– Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
– Zweck der Verarbeitung (z.B. Erfassung des Wildbestandes)
– Beschreibung der Kategorien (Wanderer, Schwammerlsucher etc.)

Dieses Verzeichnis sollte bei den üblichen Jagddokumenten aufbewahrt werden und kann auch handschriftlich geführt werden.
Eine genaue Standortangabe der jeweiligen Wildkameras ist nicht erforderlich.

Bezirksjägertag 2018

Am Samstag, dem 26. Mai 2018, fand im Danubium Tulln der alljährliche Bezirksjägertag statt.

Themen waren u.a. die sinkenden Niederwildbestände und der ständige Anstieg der streng geschützten Beutegreifer.
Die Afrikanische Schweinepest ist bereits in HU und CZ angekommen. Für Menschen ungefährlich, aber für die Landwirtschaft wegen der hohen Ansteckungsgefahr ein heißes Thema. Die Jägerschaft ist bemüht durch hohe Abschusszahlen bei den Wildschweinen die Ausbreitung zu verhindern.

Erfreulicherweise konnten wieder zahlreiche Besucher begrüßt werden, die den Bezirksjägertag nach dem offiziellen Teil in netter Gesellschaft und angeregter Unterhaltung gemütlich ausklingen ließen.

Im Rahmen des Bezirksjägertages wurde Bezirksjägermeister DI Alfred Schwanzer das silberne Ehrenzeichen des NÖ Landesjagdverbandes überreicht und ihm auch zum bevorstehenden runden Geburtstag gratuliert.

Afrikanische Schweinepest: Übertragungswege

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