Allgemeines
Zum Thema „Waffenkontrolle“ – Schreiben der IWÖ
Die IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich gibt nützliche Tipps zur Waffenkontrolle nach §8 Abs. 6 WaffG. Nähere Auskünfte und kompetente Rechtsberatung bezüglich Waffenrecht findet man auch unter iwoe.at.
Zentrales Waffenregister – wie geht es weiter?
Die Meldepflicht aller C-Waffen und die freiwillige Meldung aller D-Waffen (Altbestand!!) ist mit 30.6.2014 abgelaufen. Es besteht auch keine Möglichkeit mehr, die Waffen mittels Bürgercard bzw. Handysignatur online zu melden. Jede zukünftige Meldung (Neuerwerb, privater Verkauf, etc.) ist über den Waffenfachhandel durchzuführen.
Für den Europäischen Feuerwaffenpass gilt: D-Waffen müssen für eine Eintragung im Europ. Feuerwaffenpass nicht im Zentralen Waffenregister erfasst sein, sofern diese nicht nach dem 1.10.2012 erworben wurden (Altbestand).