Allgemeines

Zum Thema „Waffenkontrolle“ – Schreiben der IWÖ

Info zur Waffenkontrolle

Die IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich gibt nützliche Tipps zur Waffenkontrolle nach §8 Abs. 6 WaffG. Nähere Auskünfte und kompetente Rechtsberatung bezüglich Waffenrecht findet man  auch unter iwoe.at.  

Zentrales Waffenregister – wie geht es weiter? 

Die Meldepflicht aller C-Waffen und die freiwillige Meldung aller D-Waffen (Altbestand!!) ist mit 30.6.2014 abgelaufen. Es besteht auch keine Möglichkeit mehr, die Waffen mittels Bürgercard bzw. Handysignatur online zu melden. Jede zukünftige Meldung (Neuerwerb, privater Verkauf, etc.) ist über den Waffenfachhandel durchzuführen. 

Für den Europäischen Feuerwaffenpass gilt: D-Waffen müssen für eine Eintragung im Europ. Feuerwaffenpass nicht im Zentralen Waffenregister erfasst sein, sofern diese nicht nach dem 1.10.2012 erworben wurden (Altbestand). 

Richtlinien und Reglements

NEU 2014 – Reglement Jagdschützenabzeichen
NEU 2014 – Reglement LA – Laufender Keiler
Schießstätten- und Schießordnung – Stand: Februar-2013
Schießstätten in NÖ
Stahlschrote Merkblatt – Stand: Jänner-2012